Das Technologieförderprogramm WIPANO wird ausgebaut und bis Ende 2023 verlängert.
WIPANO bedeutet: „Wissens- und Technologietransfer mithilfe von Patenten und Normen“.
Das BMWi fördert mit diesem Konzept die Entstehung von Erfindungen und deren Vermarktung – in dieser Weise soll die deutsche Wirtschaft gestärkt werden. Sowohl öffentliche Organisationen sowie kleine und mittlere Unternehmen können diese Förderung beantragen. Nach der Bewilligung können die Patentanmeldung und deren Vermarktung bezuschusst werden.
Für das Förderprogramm “WIPANO” können ab sofort über das elektronische Formular-System “easy-online” Anträge gestellt werden.
Wer kann vom WIPANO Programm gefördert werden?
Grundsätzlich ist das Förderprogramm in zwei verschiedenartige Bereiche geteilt.
- Förderung von Forschungsarbeiten im öffentlichen Bereich
(für Normierung und Standardisierung – DIN/ISO)
- staatliche Hochschulen
- öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen
- Unterstützung von Unternehmen und Selbständigen
(Patentanmeldung und Vermarkung)
- mittlere und kleine Firmen (KMUs)
- Selbstständige (Freiberufler) in naturwissenschaftlichen oder technischen Arbeitsbereichen
In welchen Fällen werden Sie als Unternehmer nicht von WIPANO gefördert?
- Ihr Projekt wird bereits von alternativen Programmen gefördert
- Ihr Projekt wurde bereits vor der Antragstellung realisiert oder gestartet
- Sie sind nicht der Urheber des Patents (Auftrag über Dritte)
- Ihr Projekt dient dazu bestehende Produkte oder Verfahren zu optimieren (keine echte Innovation)
- Ihr Projekt ist eine Studie bzw. Untersuchung
Zusammengefasst: Diese Förderung können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Gewerbetreibende und Freiberufler in Anspruch nehmen, die in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Als KMU gelten nach Definition der Europäischen Kommission Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Alle Aktivitäten in Bezug auf das zu fördernde Vorhaben müssen erst nach dem Beginn des genehmigten Förderzeitraumes stattfinden. Mit der Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung muss ein Patentanwalt beauftragt werden.
Weitere wichtige Regeln für das Förderprogramm:
- Anträge für die Teilnahme können Unternehmen aller Branchen stellen.
- Die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen und während sich Förderzeitraum über 24 Monate erstreckt.
- Nach der Fertigstellung kann innerhalb der 24 Monate eine gesamte Abrechnung erfolgen, wobei 50 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet werden.
- Die Schutzrechtsanmeldung und die Rechnungen müssen dem Antragsteller entsprechen.
- Ihre eigenen Leistungen werden nicht gefördert, es ist in jedem Fall ein qualifizierter Dienstleister zu beauftragen.
- Die Zuschüsse müssen nicht zurückbezahlt werden.
Nutzen Sie bitte diese Webseite des BMWi, um die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen zu prüfen. Dort und auf der Webseite unseres Experten für Patentrecht (Patentanwalt Gerald Haschick) finden Sie weitere Infos.