Datum/Zeit
Datum - 09.08.2021
15:00 - 17:00
Unternehmen, die im Vorfeld der Pandemie oder mit Vertrauen auf einen überschaubaren Zeitraum der Pandemie erhebliche finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind und nun eine Rückführung langfristig pessimistisch einschätzen, können durch den erweiterten Fixkostenkatalog der Überbrückungshilfe III Plus Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für eine insolvenzabwendende Restrukturierung erhalten. Bereits ab einem Umsatzrückgang von mehr als 30 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vergleichsmonat des Jahres 2019 werden diese Kosten anteilig erstattet.
Das Kurzwebinar gibt einen Überblick über die Restrukturierungsoptionen innerhalb des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (STARUG) und zeigt die in Abhängigkeit von der Umsatzentwicklung bestehende Möglichkeit der Kostenerstattung durch die Überbrückungshilfe III Plus auf.
Die Veranstaltung wird fachlich von REINHARDT & KOLLEGEN Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter, Erfurt unterstützt.
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Veranstalter
Arnstädter Straße 34
99096 Erfurt
0361 3484-0
0361 3485-950 (Fax)