Datum/Zeit
Datum - 06.05.2021
9:00 - 10:00
Angesichts der aktuellen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März 2021 und der jüngsten Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu Corona-Tests vom 9. März 2021 stehen Unternehmen wieder einmal vor neuen Herausforderungen in der Corona-Krise. Das Kurzseminar gibt angesichts der teilweise noch unklaren Rechtslage erste Hilfestellungen im Umgang mit freiwilligen Selbsttests und arbeitgeberseitig angeordneten Schnelltests.
Veranstalter: DIHK-Bildungs-GmbH
Preis: kostenfrei
weitere Termine:
11.05. 16:00 – 17:00 Uhr
12.05. 10:00 – 11:00 Uhr
20.05. 09:00 – 10:00 Uhr
20.05. 16:00 – 17:00 Uhr
Folgende Fragestellungen werden im Webinar genauer beleuchtet:
- Müssen Unternehmen in ihrer Stellung als Arbeitgeber ihren Beschäftigten (kostenlose) Corona-Tests anbieten?
- Dürfen Unternehmen Corona-Tests anordnen, wenn Beschäftigte sie nicht selbst durchführen wollen? Und falls ja: Was gilt es zu beachten?
- Dürfen Unternehmen die Vorlage eines durchgeführten Selbsttests verlangen und vorgelagert danach fragen?
- Dürfen Unternehmen den Zutritt zum Werksgelände ohne Corona-Test verweigern?
- Dürfen Unternehmen Impfungen anordnen?
- Ist der Verzicht auf eine Maske okay, wenn ein negativer Corona-Test vorgelegt wird?
- Wie kann ein Unternehmen reagieren, wenn Beschäftigte einer im konkreten Einzelfall rechtmäßigen Weisung zum Corona-Tests nicht Folge leisten?
- Wer trägt die Kosten für Corona-Tests?
(Sie müssen sich einmalig auf Website der DIHK Bildungs GmbH registrieren, um die Webinare zu Corona-Tests buchen zu können.)