Nordstream 2 - US-Sanktionen blockieren russische Ostsee-Pipeline
Ein Kommentar von Dr. Siegfried Fischer
1. Am gleichen Tag, als der Gastransport durch die Ukraine für die nächsten 5 Jahre durch deutsche und europäische Vermittlung vereinbart wurde, unterschrieb Trump den „National Defense Authorization Act“, der den Abschnitt „Protecting Europe’s Energy Security Act of 2019“ enthält und der Nord Stream 2 als russisches Projekt zur Bedrohung Europas bezeichnet.
Um nicht in die gleiche missliche Lage wie die Reagan-Administration 1981 mit ihren letztlich gescheiterten Sanktionen gegen die Euro Siberian Pipeline zu kommen, zu denen Margaret Thatcher sagte „I feel deeply wounded by a friend“, hat die US Administration diesmal aus Fehlern gelernt und die Sanktionen nicht gegen Staaten gerichtet, sondern gegen schutzlose Privatfirmen, insbesondere gegen die Swiss Allseas Group, die die letzten fehlenden Kilometer der Pipeline Nord Stream 2 mit ihren beiden Spezialschiffen in 30 Tagen verlegen könnte.
Da Allseas von den beiden Initiatoren dieser Sanktionen, den Senatoren Ted Cruze und Ron Johnson aus den beiden Fracking-Hochburgen Texas und Wisconsin, direkt und öffentlich mit der kommerziellen und finanziellen Vernichtung bedroht wurde, stellte Allseas sofort die Arbeit an der Pipeline ein. Allseas erklärte, dass die Firma auf regulatorische, technische und ökologische Anweisungen der betreffenden US-Behörde wartet. Das ist nur ein Vorwand, um das Gesicht zu wahren und keine Konventionalstrafe zu bekommen. Zwar ließe das betreffende Gesetz einen Zeitraum von 30 Tagen zu, würde aber bei nachgewiesenem Verstößen auch rückwirkend angewandt werden können. Außerdem gibt es in diesem Gesetz bewusst keinerlei regulatorische und technische Vorgaben, wie bei allen derartigen exterritorialen Sanktionen.
Fazit: Die Fertigstellung von Nord Stream 2 ist vorerst blockiert! Wenn es der Nord Stream 2 AG nicht gelingt, schnellstens adäquate Ersatzschiffe zu bekommen oder vielleicht die beiden Allseas Schiffe zu kaufen, dann wird viel Zeit ins Land gehen.
2. Der US-Botschafter in Deutschland Grenell sagte, dass dieses Gesetz kein antieuropäisches, sondern ein proeuropäisches sei, weil sich viele Europäer an die US-Regierung mit der Bitte um Hilfe gegen dieses deutsch-russische Projekt gewandt hätten. Das heisst also, dass russisches Gas, welches durch polnische und ukrainische Pipelines nach Europa kommt, bedroht Europas Sicherheit nicht, wohl aber das Gas, das durch Nord Stream und Turkish Stream kommt. Folglich ist diese Sanktion eine antirussische und antideutsche, die unsere polnischen und baltischen Partner sowie die Ukraine von den USA erbeten haben. Sie sind die wahren Verbündeten der USA in einem Europa, wo Frankreich und Deutschland zu eigenständig werden könnten. Somit wollen die Fracking Industry Vertreter Cruz und Johnson, die im Auswärtigen Ausschuss sitzen, nicht nur „ihr“ Flüssiggas nach Europa verkaufen, sondern auch in Übereinstimmung mit allen anderen republikanischen und demokratischen Hegemonialapologeten Europa von einer irgendwie gearteten Partnerschaft mit Russland abhalten.
“To keep Russia down” ist in den Augen dieser Strategen untrennbar verbunden mit „To keep Europe small enough to be leaded by America “, denn nur so erwächst in und mit Europa kein neuer konkurrierender bzw. eigenständiger Global Player.
Fazit: Diese Anti Nord Stream 2 Sanktion ist die perfekte Verbindung von US-amerikanischer Energiepolitik und Geopolitik und verdeutlicht den US-amerikanischen Hegemonialanspruch gegen Partner und potenzielle wie reelle Gegenspieler.
3. Die Bundesregierung verurteilt zwar den Eingriff in die inneren Angelegenheiten (ob nun mit Merkel’scher Klarheit oder Maasschem Weichspülersprech), will, wird und kann aber keine Gegensanktionen verhängen. Zum einen gibt es genügend deutsche Transatlantiker, die das Projekt von Anfang an bekämpften und sich nun für diese Unterstützung bedanken. Sei es aus Amerikahörigkeit, sei es aus Angst, dass die neuen amerikahörigen Osteuropäer Deutschlands Position schwächen könnten.
Zum anderen kann die deutsche Regierung deutsche Unternehmen nicht in einer von der amerikanischen Wirtschafts- und Finanzkraft dominierten Weltwirtschaft schützen, weil sie seit Jahren zumeist saft- und kraftlos auf der internationalen politischen Bühne agiert und die wirtschaftliche Stärke des Landes nicht als Aktivposten einsetzt. Das Gleiche gilt noch viel mehr für die Europäische Union, die wirtschaftlich kraftlos, innenpolitisch zerstritten und außenpolitisch ein Popanz ist. Hinter der sprachlichen Verurteilung der neuen Sanktion gegen eine legale europäische Firma als Eingriff in die europäische Souveränität, steht nichts als leere Luft.
Fazit: Weder die Bundesrepublik Deutschland noch die EU besitzen ausreichende reale Souveränität, um die von ihnen definierten eigenen Interessen gegen US-amerikanische Übergriffe zu schützen.
4. Russland gibt sich zwar kämpferisch in Worten, hat es aber in den letzten Jahren nicht verstanden, mit einer flexiblen Energie- und Geopolitik die US-amerikanische Dominanz und Allianz geschickt zu unterlaufen. Das ist aber ein eigenes Thema, das ich in der Kürze nicht behandeln kann und will.
Berlin, den 23.12.2019
Dr. Siegfried Fischer
Senior Fellow
Institut für Internationale Politik