Das neue Bundesprogramm gilt für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona- Krise ganz oder in wesentlichen Teilen einstellen müssen.
Viele Unternehmen – vor allem Solo-Selbstständige, Kleinstbetriebe und Mittelständler – haben darauf gewartet: Das neue, zweite Zuschussprogramm des Bundes für von der Corona-Pandemie Betroffene. Vor allem Unternehmen aus der Reise- oder Veranstaltungsbranche, sind trotz zunehmender Lockerungen und bisheriger Hilfen an den Rand Ihrer Existenz geraten. Kleine und mittelständische Unternehmen, die gezwungen waren Ihren Betrieb einzustellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Gelder erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier stellte am Mittwoch dem 08.07.2020 die Einzelheiten der Corona-Überbrückungshilfe auf einer Pressekonferenz vor:
Die Antragsplattform wurde am Mittwoch gestartet und ist bundesweit zuständig. Die für die Unternehmen zuständigen Steuerberater können nach erfolgter Registrierung die Anträge in den nächsten Tagen einreichen. Die ersten Auszahlungen werden vermutlich bereits im Juli erfolgen. Das neue Überbrückungsgeld ist ein wichtiger Baustein des Konjunkturpakets, welches von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde, um der deutschen Wirtschaft einen schnellen Weg aus der Krise zu ermöglichen.
Sämtliche Details zu den Antragsbedingungen und dem Umfang der Überbrückungsgelder finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Wir sind zuversichtlich, dass nach den Erfahrungen aus der ersten Auflage des Zuschussprogramms nun klare und verlässliche Regelungen getroffen werden. Mit Hilfe eines neuen Online-Tools zur Beantragung der Überbrückungshilfen soll die Abwicklung deutlich beschleunigt werden. Wir hoffen es und werden Erfahrungen mit dem neuen Hilfsprogramm auswerten.