Ziel der Einrichtung von Tag-und-Nacht- und 24-Stunden-Dorfläden ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes zu gewährleisten und die ländlichen Räume Thüringens zu eigenständigen Lebens- und Wirtschaftsräumen zu entwickeln. Mit dieser Richtlinie soll die Einrichtung von Tag- und Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden gefördert werden, die der wohnortnahen Versorgung dienen sollen.
Das TLLLR ist die Behörde, die Anträge für Maßnahmen nach der Förderrichtlinie zur Einrichtung von Tag-und-Nacht- oder 24-Stunden-Dorfläden (Förderrichtlinie 24-Stunden-Dorfläden) bewilligt.
Die Richtlinie trat am 17. Mai 2022 in Kraft und läuft am 31. Dezember 2022 aus.
Die Anträge müssen bis zum 30. Juni 2022 in einfacher Ausfertigung in Papierform beim
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländliche Räume
Zweigstelle Stadtroda
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
eingereicht werden.