
Förderrichtlinie 24-Stunden-Dorfläden
Ziel der Einrichtung von Tag-und-Nacht- und 24-Stunden-Dorfläden ist es, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes zu gewährleisten und die ländlichen Räume Thüringens zu eigenständigen Lebens- und Wirtschaftsräumen zu entwickeln. Mit dieser Richtlinie soll die Einrichtung von Tag- und Nacht- bzw. 24-Stunden-Dorfläden gefördert werden, die der wohnortnahen Versorgung dienen sollen.