Die Bundesversammlung ist das höchste Organ des Verbandes und muss mindestens alle zwei Jahre einberufen werden.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Verbandes, außer Ehrenmitglieder. Die Bundesversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
Thorsten Ladwig
Präsident
Markus Bogoczek
Vizepräsident
Dr. Christof Kautzsch
Vizepräsident
Dr. Jörg Mosolf
Vizepräsident
Vorstandsvorsitzender
Vorstandmitglied
Dem Senat gehören Unternehmerpersönlichkeiten, Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Unternehmen an, die Mitglied des Verbandes sind und deren Unternehmen eine überregionale oder besondere wirtschaftliche Bedeutung haben. Der Senat ist gemeinsam mit den Mitgliedern des Präsidiums Garant für die Umsetzung der Verbandsziele und repräsentiert den Verband in besonderer Weise in der Öffentlichkeit.